Eine Sprachtherapie wird vom Arzt verordnet. Folgende Ärzte dürfen Verordnungen ausstellen:

Sprechen Sie Ihren Arzt auf Ihr Anliegen an. Sollten Sie dabei Unterstützung brauchen, dürfen Sie sich gerne telefonisch bei uns melden. Ihr Arzt erstellt eine Diagnose und schreibt ggf. eine Verordnung für die Sprachtherapie auf. Im Anschluss melden Sie sich bei uns. Wir werden alles Weitere mit Ihnen besprechen und einen Therapietermin vereinbaren.

 

Eine Sprachtherapie dauert, je nach Störungsbild 30, 45 oder 60 Minuten und findet 1x bis mehrmals pro Woche statt.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.

Erwachsene Patientinnen und Patienten, sofern sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 %, sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro.